Bensheimer Tafel
Ein ökumenisches Projekt Bensheimer Kirchengemeinden
Mitglieder unserer Gemeinde arbeiten auch ehrenamtlich in
der 'Bensheimer Tafel'
Marktplatz 10, 64625 Bensheim
www.bensheimer-tafel.de
info@bensheimer-tafel.de
Träger:
Katholische Kirchengemeinde St. Georg, Marktplatz 10, 64625 Bensheim
Tel: 06251/175160 (Büro)
Tafelkoordination:
Rudi Bonerz,Tel: 06251/61505
rudibonerz@web.de
Öffnungszeiten:
dienstags von 10.30 – 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 – 17.00 Uhr
im Heilig Geist Hospital (HGH) in Bensheim
Ziele der Bensheimer Tafel:
Lebensmittel aus dem Überfluss vor der Vernichtung bewahren
und an Mitbürger/innen verteilen, die aufgrund persönlicher
oder wirtschaftlicher Notlage diese dringend benötigen.
Bensheimer Tafel, Konto-Nr. 2080893, BLZ 509 500 68, Sparkasse Bensheim
Grundidee zur Gründung der Bensheimer Tafel
- Es gibt in Deutschland, aber auch in unserer Region, mehr Lebensmittel, als oftmals von den Menschen verbraucht werden.
- Diese im Überangebot vorhandenen Lebensmittel einfach wegzuwerfen, finden wir zu schade.
- Andererseits gibt es auch bei uns Mitmenschen in persönlichen und wirtschaftlichen Notlagen, die sich notwendige Nahrungsmittel im täglichen Bedarf nicht immer leisten können.
- Die Sorge um Arme gehört zu den Grundaufgaben der katholischen und evangelischen Kirche.
- Nach der Idee des „Bundesverbandes Deutscher Tafel e. V.“ besteht eine Zusammenarbeit zwischen Märkten, Betrieben, Sponsoren, Förderern und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.
- Seit der Errichtung der „Bensheimer Tafel“, im Januar 2006, können wir mit den wöchentlichen Lebensmittelausgaben Notlagen von Mitmenschen verringern.
- Die Bensheimer Tafel will mit ihrem Projekt eine Brücke sein zwischen Armut und Überfluss.
- Wir freuen uns, dass dieses Projekt auch von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unserer Stadt mitgetragen wird.
Wen unterstützen wir ?
Wir verteilen Lebensmittel nur bei Bedürftigkeit.
Hierzu gehören folgende Personengruppen:
- Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)
- Bezieher/innen von Grundsicherungsleistungen
- Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Familien und Einzelpersonen bei Verschuldung mit geringem Selbstbehalt
- Bezieher/innen kleiner Renten
- Pro Haushalt ist nur 1 Person berechtigt, Waren bei der Tafel „einzukaufen“